Honorar

Rabatt für Schüler/Auszubildende & Studenten

Nach Vorlage eines Nachweises über den Status Schüler, Auszubildender oder Student gewähre ich 10% Rabatt auf mein berechnetes Honorar (nur bei Selbstzahlern, Privatversicherte ausgeschlossen).

Erstanamnese

Für die Erstanamnese nehme ich mir 1,5 Zeit, um Ihre gesundheitliche Situation und Ihre Bedürfnisse umfassend zu erfassen. Dafür berechne ich ein pauschales Honorar in Höhe von 150€. Anschließend erstelle ich ein individuelles Behandlungskonzept, das auf den Ergebnissen der Anamnese und möglichen Laborbefunden basiert.

Bitte bringen Sie bereits vorliegende Laborbefunde, Arztbriefe sowie eine Übersicht über Ihre Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel mit. Falls weitere Laboruntersuchungen erforderlich sind, werden diese nach unserem Termin veranlasst.

Wichtiger Hinweis: Die Kosten für Laboruntersuchungen sind nicht im Honorar enthalten, werden aber vorab transparent besprochen.

Individuelle Therapieempfehlung

Die Erstellung Ihres individuellen Therapieplans erfolgt auf Basis der Erkenntnisse aus der Erstanamnese sowie möglicher Laborbefunde. Auch bereits vorhandene Befunde, Arztbriefe und mitgebrachte Unterlagen werden sorgfältig berücksichtigt, ausgewertet und in die individuelle Therapieplanung mit einbezogen. Der Therapieplan wird speziell auf Ihre persönliche gesundheitliche Situation abgestimmt. Da die ausführliche Ausarbeitung und Befundauswertung mit einem erhöhten zeitlichen Aufwand verbunden ist, berechne ich hierfür ein separates Honorar in Höhe von 90€.

Auch individuell erstellte Ernährungspläne werden persönlich auf Ihre Bedürfnisse, Beschwerden und Ziele abgestimmt und aufgrund des damit verbundenen Aufwands gesondert berechnet.

Anschlusstermin / Folgebehandlungen

Beim Folgegespräch stelle ich Ihnen Ihren individuellen Therapieplan vor, den ich aus den Erkenntnissen der Erstanamnese und möglichen Laborbefunden erarbeitet habe.

Über Folgetermine können zudem weitere Behandlungen und Anwendungen wie beispielsweise Ohrakupunktur, Massagen, Schröpftherapie oder andere naturheilkundliche Verfahren individuell gebucht werden.

Honorar für Folgetermine: 90€ pro Stunde
(22,50€ pro angefangene Viertelstunde bei kürzeren oder längeren Terminen)

Betreuung zwischen den Terminen

Rückfragen oder Feedback zum Therapieverlauf sind jederzeit willkommen und ich begleite Sie selbstverständlich auch zwischen den Terminen gerne bei offenen Fragen. Da ausführlichere Rückfragen und individuelle Besprechungen jedoch einen entsprechenden zeitlichen Rahmen benötigen und ich allen Patientinnen und Patienten ausreichend Aufmerksamkeit widmen möchte, bitte ich bei umfangreicheren Anliegen um die Buchung eines kurzen Telefontermins von 15 Minuten. So kann ich mir gezielt Zeit für Ihr Anliegen nehmen und Sie bestmöglich unterstützen.

Kostenerstattung

Die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten je nach Tarif und Leistungstabelle unterschiedlich. Die Beihilfe erstattet Behandlungskosten oft anders als private Krankenversicherungen, wodurch unter Umständen eine Selbstbeteiligung für bestimmte Therapien oder Untersuchungen anfallen kann.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH), die bei der Versicherung eingereicht werden kann. Da das GeBüH seit den 1980er Jahren nicht angepasst wurde, arbeite ich mit Sätzen oberhalb des GeBüH sowie mit Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand – das kann bedeuten, dass nicht alle Leistungen vollständig erstattet werden. Eine vollständige Kostenübernahme durch Private Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherungen kann nicht garantiert werden. Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu begleichen.

Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung über die mögliche Kostenübernahme zu informieren.

Bezahlung

Die Abrechnung erfolgt per Rechnung, diese ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.

Bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung zu entrichten sind.

Terminabsage

Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren. Andernfalls behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 45€ zu berechnen.